Musterbild 01

Patienteninformation

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Therapie!

 

Allgemeines:

Unsere Praxis erfüllt die Zulassungskriterien nach § 124 SGB V für Heilmittelerbringer im Bereich Physiotherapie. Wir sind Vertragspartner für Patienten aller gesetzlichen Krankenversicherungen, den Beihilfestellen, den Berufsgenossenschaften (BG) sowie für Privatpatienten.

 

Behandlungsbeginn / Behandlungsunterbrechung:

Der Behandlungsbeginn erfolgt nur bei Gültigkeit des vorliegenden Rezeptes. Die Gültigkeitsprüfung wird durch die Praxis übernommen. Gegebenenfalls muss das Rezept durch Ihren behandelnden Arzt geändert werden. Die Behandlung muss spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der ärztlichen Verordnung beginnen. Diese Pflicht besteht nicht für Privatversicherte. 
Bei einer Behandlungsserie darf die Behandlung selbst in der Regel für längstens 14 Tage unterbrochen werden. Zum Ersttermin bitten wir Sie, sich 15-20 Minuten vor Terminbeginn in der Physiotherapie einzufinden, um unser Patienteninformationsformular auszufüllen. Sollte ein früheres erscheinen nicht möglich sein, können Sie sich unter dem Menüpunkt Downloads auch im Vorfeld herunterladen und ausgefüllt mitbringen.

Bitte bringen Sie ein großes Handtuch zu Ihrer Therapie mit. Gegen Gebühr leihen wir Ihnen dieses vor Ort gern aus.

 

Untersuchungs- und Behandlungsprozess:

Wir sind der Auffassung, das jedem Behandlungsplan eine umfassende physiotherapeutische Untersuchung vorausgehen muss. Zur physiotherapeutischen Untersuchung gehören eine gründliche Anamnese und eine individuelle körperliche Untersuchung. Die hierfür erforderliche Zeit ist gut investiert, da die daraus abgeleitete ganzheitliche physiotherapeutische Diagnose zu einer zielgerichteten und effektiven Behandlungsstrategie führt.
Wir möchten Sie bitten, uns genaue Informationen (z.B. auch Röntgenbilder, Befunde, OP-Berichte) in Bezug auf Ihre Krankengeschichte zur Verfügung zu stellen. Haben Sie bitte ebenso keine Bedenken, über weitere Beschwerden oder Symptome mit uns zu reden. Behandlungsfeedback vor, während und/oder nach der Therapie wird den Behandlungserfolg maßgeblich positiv beeinflussen.

 

Mögliche Komplikationen:

In der Regel sind physiotherapeutische Maßnahmen ohne anhaltende unerwünschte Nebenwirkungen. Kurzzeitige Schmerzverstärkungen können vorkommen. Sollten bei Ihnen außergewöhnliche Störungen (z.B. Schwindel, Übelkeit, Seh- oder Hörstörungen) auftreten, informieren Sie umgehend Ihren Therapeuten.

 

Einhaltung von Behandlungsterminen / Ausfallgebühr:

Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, müssen diese bis Minimum 24 Stunden vorab persönlich, telefonisch (0345 – 678 45 200, auch AB) oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) abgesagt werden. Erhalten wir keine Absage, werden Ihnen die Kosten für den uns entstandenen Schaden privat in Höhe der Vergütungsregelung in Rechnung gestellt.

 

Unterstützung der Therapie durch den Patienten:

Wir möchten Sie bitten, uns genaue Informationen (z.B. auch Röntgenbilder, Befunde, OP-Berichte) in Bezug auf Ihre Krankengeschichte zur Verfügung zu stellen. Haben Sie bitte ebenso keine Bedenken, über weitere Beschwerden oder Symptome mit uns zu reden. Behandlungsfeedback vor, während und/oder nach der Therapie wird den Behandlungserfolg maßgeblich positiv beeinflussen.
Sollten Sie vom Therapeuten Anleitungen oder ggf. Hausaufgaben zum häuslichen Üben erhalten, führen Sie diese Übungen regelmäßig und gewissenhaft genau nach Anleitung durch.
Wir möchten Sie bitten, hygienisch korrekt sowie nur bei gesundheitlicher Unbedenklichkeit (z.B. keine Behandlung bei Infekt) den Termin wahrzunehmen. Behandlungen können aus genannten Gründen verwehrt werden, diese stellen wir Ihnen privat in Höhe der Vergütungsregelung in Rechnung.
Seien Sie sich darüber bewusst, dass die durch Ihre Krankenkasse finanzierte Verordnungsleistung als Minimalversorgung definiert ist. Zur Wahrung des Therapieerfolges sind ergänzende und/oder weiterführende physiotherapeutische Behandlungen in Eigenleistung sehr zu empfehlen. 

Falls Sie Fragen zur Therapie bzw. den zusätzlichen Maßnahmen haben oder Ihnen in deren Zusammenhang etwas unklar ist, fragen Sie bitte Ihren Therapeuten.

 

Kostenübernahme / Zuzahlung:

Für gesetzlich Versicherte oder Patienten nach einem Arbeitsunfall (Unfallkasse / BG) werden die Behandlungskosten vom jeweiligen Kostenträger übernommen, wobei gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr – sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind – einen Eigenanteil (Zuzahlung) in Höhe von 10 € zzgl. 10% des Rezeptwertes tragen. Vollendet die Person während der Behandlungsserie sein 17. Lebensjahr, sind von den noch verbliebenen Behandlungen 10% Zuzahlung zu leisten. Zuzahlungspflichtigen Patienten nennen wir die Höhe Ihrer Zuzahlung zum ersten Termin. Die Zuzahlung erfolgt spätestens im Vorfeld des zweiten Behandlungstermins in bar vor Ort, wobei die Physiotherapiepraxis als Inkassostelle für Ihre Krankenkasse handelt.

Privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten schließen mit der Praxis vorab einen Behandlungs- und Honorarvertrag. Nach Behandlungsende begleichen Sie die Rechnung spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung gegenüber der Praxis. Die Rechnung können Sie Ihrer privaten Krankenversicherung / Beihilfestelle zur Erstattung vorlegen.

Wichtig: Je nach Versicherungsbedingungen kann die Erstattung begrenzt oder sogar ausgeschlossen sein. Wir empfehlen, die Höhe der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung / Beihilfestelle zu klären.

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.